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Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
§ 16 ZustVO AG Straf – Anwendungsbereich
(1) Lebensmittel- und Futtermittelstrafsachen im Sinne des § 14 sind Verfahren, die Straftaten nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der nach dem LFGB erlassenen Rechtsverordnungen, der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB - in der jeweils geltenden Fassung - ausschließlich oder im Schwerpunkt zum Gegenstand haben.
(2) Lebensmittel- und Futtermittelordnungswidrigkeiten im Sinne des § 15 sind Verfahren, die Ordnungswidrigkeiten nach dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), der nach dem LFGB erlassenen Rechtsverordnungen, der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des LFGB - in der jeweils geltenden Fassung - ausschließlich oder im Schwerpunkt zum Gegenstand haben.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4041588,17