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Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWprG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWprG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsWprG
Gliederungs-Nr.: 113-7
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Prüfung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (SächsWprG)

Vom 22. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1249)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. April 2024 (SächsGVBl. S. 432)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Wahlanfechtung und Anfechtungsgrunde1
Einspruch, Einspruchsfrist2
Wahlprüfungsausschuss3
Beschlussfähigkeit4
Vorprüfung des Einspruchs5
Verfahren bis zur Schlussentscheidung6
Ladung zur mündlichen Verhandlung7
Mündliche Verhandlung8
Anwendung der Vorschriften für den Zivilprozess9
Beratung im Wahlprüfungsausschuss10
Beschluss des Wahlprüfungsausschusses11
Vorlage an den Landtag12
Entscheidung des Landtages13
Einspruch nach Ablauf der Einspruchsfrist14
Nachträgliches Wahlprüfungsverfahren15
Wirkung der Entscheidung des Landtages16
Kosten des Verfahrens17
Mitwirkung Beteiligter im Wahlprüfungsverfahren18


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsWprG,SN - Sächsisches Wahlprüfungsgesetz/
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