Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 1 ThürHhG 2020
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2020
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 1 ThürHhG 2020 – Feststellung des Landeshaushaltsplans

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 auf 11.738.755.300 Euro festgestellt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2020,TH - Thüringer Haushaltsgesetz 2020/