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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2020,TH - Thüringer Haushaltsgesetz 2020/
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§ 1 ThürHhG 2020
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020)
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020)
Landesrecht Thüringen
§ 1 ThürHhG 2020 – Feststellung des Landeshaushaltsplans
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben für das Haushaltsjahr 2020 auf 11.738.755.300 Euro festgestellt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2020,TH - Thüringer Haushaltsgesetz 2020/
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