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§ 16 ThürHhG 2020
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Thüringer Haushaltsgesetz 2020 - ThürHhG 2020)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürHhG 2020
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 16 ThürHhG 2020 – Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürHhG 2020,TH - Thüringer Haushaltsgesetz 2020/
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