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§ 2 MDRVermögG
Thüringer Gesetz über den Übergang von Rundfunkvermögen auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über den Übergang von Rundfunkvermögen auf den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)
Normgeber: Thüringen
Redaktionelle Abkürzung: MDRVermögG,TH
Gliederungs-Nr.: 225-3
Normtyp: Gesetz

§ 2 MDRVermögG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/MDRVermögG,TH - MDR VermögensnachfolgeG/
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