Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: OVP
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen
(Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung - OVP)

223

Vom 10. April 2011 (GV. NRW. S. 218) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 31. März 2023 (GV. NRW. S. 214, 256)

Auf Grund des § 7 Absatz 3 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) wird im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium sowie mit dem Finanzministerium verordnet:

Inhaltsübersicht (2) §§
  
Teil 1  
Vorbereitungsdienst  
  
Ziel des Vorbereitungsdienstes1
Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Dienstbezeichnungen2
Ausbildungsbehörde3
Einstellungsantrag4
Einstellung5
Dienstverhältnis6
Dauer des Vorbereitungsdienstes7
Ausbildung im Vorbereitungsdienst8
Vorbereitungsdienst in Teilzeit8a
Verantwortung für die Ausbildung9
Ausbildung an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung10
Ausbildung an Schulen11
Einsichtnahme in Aufgaben anderer Schulformen oder Schulstufen 12
Ausbildungsbeauftragte13
Ausbildungsprogramm der Schule14
Perspektivgespräch15
Langzeitbeurteilungen16
  
Teil 2  
Verteilung der Ausbildungsplätze  
  
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen17
Verteilung der Ausbildungsplätze auf Schulformen18
Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber auf die Schulformen19
Verteilung der Bewerberinnen und Bewerber auf die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung20
Verfahren zur Verteilung der Ausbildungsplätze an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung21
  
Teil 3  
Besondere Vorschriften der Ausbildung im Vorbereitungsdienst  
  
Grundschule 22
Berufskolleg 23
Lehramt für sonderpädagogische Förderung 24
Erwerb mehrerer Lehramtsbefähigungen 25
  
Teil 4  
Staatsprüfung  
  
Zweck der Prüfung 26
Einteilung der Staatsprüfung 27
Noten 28
Prüfungszeit 29
Prüfungsamt 30
Prüfungsausschuss 31
Unterrichtspraktische Prüfungen und Schriftliche Arbeiten 32
Kolloquium 33
Ermittlung des Gesamtergebnisses der Staatsprüfung 34
Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und Versäumen von Prüfungsterminen 35
Rücktritt36
Ordnungswidriges Verhalten 37
Wiederholung der Staatsprüfung 38
Zeugnisse und Bescheinigungen 39
  
Teil 5  
Besondere Vorschriften über die Festlegung der Zahl der Ausbildungsplätze und das Zulassungsverfahren  
  
Ausbildungskapazitäten40
Grundsätze des Zulassungsverfahrens41
Auswahl nach Bedarf42
Auswahl nach Qualifikation43
Auswahl nach Wartezeit44
Auswahl nach Härtegesichtspunkten45
Durchführung des Zulassungsverfahrens für Fächer46
Nachrückverfahren47
Folgen des Nichtantritts im Vorbereitungsdienst48
  
Teil 6  
Schlussbestimmungen  
  
Nachteilsausgleich 49
Übergangsvorschriften 50
Inkrafttreten, Außerkrafttreten51
  
Anlagen  
  
Kompetenzen und Standards für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst und die StaatsprüfungAnlage 1
 Anlage 2
Anrechnungsstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische LehrerausbildungAnlage 3
(1) Red. Anm.:

Artikel 1 der Verordnung zur Reform der Vorbereitungsdienste für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 (GV. NRW. S. 218)

(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/OVP,NW - Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)