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Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (Endlagervorausleistungsverordnung - EndlagerVIV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle (Endlagervorausleistungsverordnung - EndlagerVIV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: EndlagerVlV
Gliederungs-Nr.: 751-1-4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über Vorausleistungen für die Einrichtung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle
(Endlagervorausleistungsverordnung - EndlagerVIV)

Vom 28. April 1982 (BGBl. I S. 562)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2760)

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erhebung von Vorausleistungen1
Vorausleistungspflichtige2
Art und Umfang des Aufwandes3
Ermittlung des Aufwandes, Erhebungsverfahren4
Vorausleistungsbescheid5
Verteilung des Aufwandes6
Fälligkeit der Vorausleistungen7
Erstattung der Vorausleistungen8
Anrechnung der Vorausleistungen9
Vorausleistungen für vor In-Kraft-Treten der Verordnung entstandenen Aufwand10
Bemessungszeiträume 1977 bis 200311
In-Kraft-Treten12


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EndlagerVlV - Endlagervorausleistungsverordnung/
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