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Abschnitt 1 HBadHolzhAnVfg
Anerkennung des Stadtteils Holzhausen der Stadt Preußisch Oldendorf als Heilbad
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Anerkennung des Stadtteils Holzhausen der Stadt Preußisch Oldendorf als Heilbad
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HBadHolzhAnVfg,NW
Gliederungs-Nr.: 21281
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt 1 HBadHolzhAnVfg

Aufgrund der §§ 1 und 4 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 8.1.1975 (SGV. NRW. 21281) habe ich der Stadt Preußisch Oldendorf für den Stadtteil Holzhausen die Artbezeichnung

  1.  

    Heilbad

verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.

Gleichzeitig entfällt die Zusatzartbezeichnung "mit Kurmittelgebiet" für den Stadtteil Preußisch Oldendorf. Es verbleibt die Artbezeichnung Luftkurort.

Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenze und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebiets - sind Bestandteile der Verfügung.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HBadHolzhAnVfg,NW - Heilbad Holzhausen Anerkennungsverfügung/
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