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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HBadHolzhAnVfg,NW - Heilbad Holzhausen Anerkennungsverfügung/
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Abschnitt 1 HBadHolzhAnVfg
Anerkennung des Stadtteils Holzhausen der Stadt Preußisch Oldendorf als Heilbad
Anerkennung des Stadtteils Holzhausen der Stadt Preußisch Oldendorf als Heilbad
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Abschnitt 1 HBadHolzhAnVfg
Aufgrund der §§ 1 und 4 des Gesetzes über Kurorte im Lande Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) vom 8.1.1975 (SGV. NRW. 21281) habe ich der Stadt Preußisch Oldendorf für den Stadtteil Holzhausen die Artbezeichnung
Heilbad
verliehen und die Kurgebietsgrenzen festgesetzt.
Gleichzeitig entfällt die Zusatzartbezeichnung "mit Kurmittelgebiet" für den Stadtteil Preußisch Oldendorf. Es verbleibt die Artbezeichnung Luftkurort.
Die Anlagen 1 und 2 - textliche Darstellung der Erholungsgebietsgrenze und zeichnerische Darstellung des Erholungsgebiets - sind Bestandteile der Verfügung.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HBadHolzhAnVfg,NW - Heilbad Holzhausen Anerkennungsverfügung/
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