Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 2 DesignStrZV
Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Zusammenfassung von Designstreitsachen, Kennzeichenstreitsachen und Urheberrechtsstreitsachen sowie Streitigkeiten nach dem Olympiamarkenschutzgesetz
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: DesignStrZV,NW
Gliederungs-Nr.: 301
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 DesignStrZV – Konzentration bei den Amtsgerichten

Urheberrechtsstreitsachen, die zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören, werden zugewiesen

dem Amtsgericht Düsseldorf
für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf,

dem Amtsgericht Bielefeld
für die Landgerichtsbezirke Bielefeld, Detmold, Münster und Paderborn,

dem Amtsgericht Bochum
für die Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Siegen,

dem Amtsgericht Köln
für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DesignStrZV,NW - Designstreitsachen-Zusammenfassungsverordnung/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.