Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DHPolG,NW - PolizeihochschulG/
Dokument
§ 2 DHPolG
Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (Polizeihochschulgesetz - DHPolG)
Gesetz über die Deutsche Hochschule der Polizei (Polizeihochschulgesetz - DHPolG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 2 DHPolG – Trägerschaft
Die Hochschule wird auf der Grundlage eines Abkommens vom Bund und von den Ländern getragen. Die Aufgaben der Träger werden vom Kuratorium wahrgenommen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DHPolG,NW - PolizeihochschulG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=489589,3
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=489589,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.