Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsordnung - LPO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LPO
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung - LPO)

Vom 27. März 2003 (GV. NRW. S. 182)

Außer Kraft am 1. Oktober 2011 durch § 14 Absatz 2 der Verordnung vom 18. Juni 2009 (GV. NRW. S. 344) (1)

(1) Red. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 14 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 18. Juni 2009 (GV. NRW. S. 344), in dem festgelegt wird, dass sie im Rahmen der Übergangsregelungen in § 20 Absatz 1 bis Absatz 4 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308) auslaufend fortgilt.

Nach § 14 Absatz 2 der Verordnung vom 25. April 2016 (GV. NRW. S. 211) gilt zur weiteren Anwendung:

"Die Lehramtsprüfungsordnung vom 27. März 2003 (GV. NRW. S. 182), die durch Verordnung vom 28. Juni 2009 (GV NRW. S. 344) aufgehoben worden ist, gilt im Rahmen der Ubergangsregelungen in § 20 Absatz 1 bis Absatz 4 des Lehrerausbildungsgesetzes auslaufend fort."

Auf Grund der §§ 17 Abs. 4 und 20 Abs. 5 des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 2. Juli 2002 (GV. NRW. S. 325) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium verordnet:

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erster Teil 
Gemeinsame Vorschriften 
  
I. 
Studium 
  
Ziele des Lehramtsstudiums1
Fachwissenschaftliche Studien2
Fachdidaktische Studien3
Erziehungswissenschaftliche Studien4
Übergreifende Studieninhalte5
Gliederung des Studiums6
Organisation und Gestaltung des Studiums7
Grundstudium, Zwischenprüfung8
Hauptstudium9
Praxisphasen10
Organisation der Praxisphasen11
Studienberatung12
  
II. 
Prüfung 
  
Erste Staatsprüfung13
Schriftliche Prüfungen14
Mündliche Prüfungen15
Andere Prüfungsformen16
Schriftliche Hausarbeit17
Fachpraktische Prüfung in den Unterrichtsfächern Kunst, Textilgestaltung, Musik und Sport18
Erziehungswissenschaftliches Abschlusskolloquium19
Zulassung zur Ersten Staatsprüfung20
Meldung zu Prüfungen21
Freiversuch und Rücktritt22
Versäumnisse23
Ordnungswidriges Verhalten24
Bewertung von Prüfungsleistungen25
Wiederholung von Prüfungen26
Ergebnis der Ersten Staatsprüfung27
Zeugnisse und Bescheinigungen28
Erweiterungsprüfungen29
  
III. 
Prüfungsamt; Allgemeine Prüfungsbestimmungen 
  
Prüfungsamt30
Allgemeine Prüfungsbestimmungen31
  
Zweiter Teil 
Vorschriften für die einzelnen Lehrämter 
  
I. 
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen 
  
Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen32
Schulformbezogene Studienschwerpunkte, Unterrichtsfächer und Lernbereiche33
Prüfungen für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen34
  
II. 
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 
  
Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen35
Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen36
  
III. 
Lehramt an Berufskollegs 
  
Studium für das Lehramt an Berufskollegs37
Prüfungen für das Lehramt an Berufskollegs38
  
IV. 
Lehramt für Sonderpädagogik 
  
Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik39
Prüfungen für das Lehramt für Sonderpädagogik40
  
V. 
Mehrere Lehrämter 
  
Erwerb mehrerer Lehrämter41
  
Dritter Teil 
Sonder- und Schlussvorschriften 
  
I. 
Regelungen für die einzelnen Fächer 
  
Fächerspezifische Vorschriften42
  
II. 
Besondere Vorschriften 
  
Internationalisierung der Lehramtsstudiengänge43
Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse44
Studium in Kunst, Musik und Sport45
Nachteilsausgleich46
  
III. 
Andere Formen der Lehrerausbildung 
  
Lehrerausbildung als Entwicklungsauftrag47
Doppelt qualifizierende Studiengänge48
Kooperationsmodelle49
  
IV. 
Anerkennung von Prüfungen und Prüfungsleistungen 
  
Anerkennung50
  
V. 
Schlussvorschriften 
  
Verwaltungsvorschriften und Ausführungsbestimmungen, Ministerium51
Evaluation52
Übergangsbestimmungen53
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht 54
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LPO 2003,NW - Lehramtsprüfungsordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)