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Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
§ 20 ZustVO AG Straf – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig werden aufgehoben:
- 1.
die Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Abschiebungshaftsachen vom 4. März 2008 (GV. NRW. S. 349),
- 2.
die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministers zum Erlass von Rechtsverordnungen über die Zuständigkeit der Amtsgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen in Jugendstrafsachen vom 11. März 1975 (GV. NRW. S. 258),
- 4.
die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 391 Abs. 2 in Verbindung mit § 410 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung vom 24. Juni 1997 (GV. NRW. S. 198),
- 5.
die Verordnung über die Ermächtigung des Justizministeriums zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 4 Abs. 3 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen vom 7. März 1995 (GV. NRW. S. 192).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=4041588,21
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