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/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/StHG 2005/06,BW - StaatshaushaltsG 2005/06/
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§ 10 StHG 2005/06
Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2005/06 (Staatshaushaltsgesetz 2005/06 - StHG 2005/06)
Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2005/06 (Staatshaushaltsgesetz 2005/06 - StHG 2005/06)
Landesrecht Baden-Württemberg
§ 10 StHG 2005/06
Für die Personen, denen ein Dienstkraftwagen zur alleinigen oder bevorzugten Benutzung zur Verfügung steht, gelten die Richtlinien der Landesregierung über die unentgeltliche Benutzung der Dienstkraftwagen zu außerdienstlichen Zwecken.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/StHG 2005/06,BW - StaatshaushaltsG 2005/06/
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