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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
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§ 3 ZustVO AG Straf
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 3 ZustVO AG Straf – Geltungsbereich
Als "Schöffengerichtssachen", "Schöffengerichtshaftsachen" und "Strafrichterhaftsachen" gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 gelten nicht Strafsachen gegen Jugendliche oder Heranwachsende im Sinne des § 1 des Jugendgerichtsgesetzes. § 1 Absatz 2 und 3 gilt nicht für Heranwachsende im Sinne von Satz 1.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
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