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§ 37 HG 2022
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2022,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 37 HG 2022 – Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2022,SH - Haushaltsgesetz 2022/
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