Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: WO-LPVG
Gliederungs-Nr.: 2035
Normtyp: Rechtsverordnung

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG)

Vom 20. Mai 1986 (GV. NRW. S. 485)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. November 2017 (GV. NRW. S. 865)

Auf Grund des § 124 des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1984 (GV. NW. 1985 S. 29), wird verordnet:

Inhaltsübersicht (2)§§
  
Erstes Kapitel: 
Wahl des Personalrats 
  
  
Erster Abschnitt: 
Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl 
  
Wahlvorstand, Wahlhelfer1
Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis2
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis3
Vorabstimmungen4
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder; Verteilung der Sitze auf die Gruppen5
Wahlausschreiben6
Wahlvorschläge, Einreichungsfrist7
Inhalt der Wahlvorschläge8
Behandlung der Wahlvorschläge, ungültige Wahlvorschläge9
Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen10
Bezeichnung der Wahlvorschläge11
Bekanntgabe der Wahlvorschläge12
Sitzungsniederschriften13
Ausübung des Wahlrechts; Stimmzettel, ungültige Stimmen14
Wahlhandlung15
Schriftliche Stimmabgabe16
Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen17
Schriftliche Stimmabgabe in sonstigen Fällen18
Feststellung des Wahlergebnisses19
Wahlniederschrift20
Benachrichtigung der gewählten Bewerber und Bekanntmachung21
Aufbewahrung der Wahlunterlagen22
  
Zweiter Abschnitt: 
Besondere Vorschriften über die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter 
  
Erster Unterabschnitt: 
Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl) 
  
Voraussetzungen für Verhältniswahl; Stimmzettel, Stimmabgabe23
Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl24
Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl25
  
Zweiter Unterabschnitt: 
Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlags, bei Wahl eines Personalratsmitglieds oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl) 
  
Voraussetzungen für Personenwahl; Stimmzettel, Stimmabgabe26
Ermittlung der gewählten Bewerber27
  
Zweites Kapitel: 
Wahl der Stufenvertretungen 
  
Erster Abschnitt: 
Wahl des Bezirkspersonalrats 
  
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats28
Leitung der Wahl29
Feststellung der Beschäftigtenzahl; Wählerverzeichnis30
Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder31
Gleichzeitige Wahl32
Wahlausschreiben33
Stimmabgabe, Stimmzettel34
Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses35
  
Zweiter Abschnitt: 
Wahl des Hauptpersonalrats 
  
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrats36
Leitung der Wahl37
Durchführung der Wahl38
  
Drittes Kapitel: 
Wahl des Gesamtpersonalrats 
  
Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrats39
  
Viertes Kapitel: 
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretungen 
  
Erster Abschnitt: 
Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Vorbereitung und Durchführung der Wahl40
  
Zweiter Abschnitt: 
Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung und der Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung 
  
Vorbereitung und Durchführung der Wahl41
  
Fünftes Kapitel: 
Sondervorschriften 
  
Erster Abschnitt: 
Polizei 
  
(weggefallen)42
  
Zweiter Abschnitt: 
Lehrer 
  
Wahl der Lehrer-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Abs. 1 und 2 Satz 1 LPVG43
Wahl der Lehrer-Personalvertretungen in den Fällen des § 87 Abs. 2 Satz 2 LPVG44
  
Dritter Abschnitt: 
Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst 
  
Wahl der Personalräte45
Wahl des Bezirkspersonalrats46
  
Sechstes Kapitel: 
Schlussvorschriften 
  
Bestellung von Wahlvorständen47
Berechnung von Fristen48
Sprachform49
(weggefallen)49a
Inkrafttreten50
(2) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/WO-LPVG,NW - Wahlordnung-LPVG/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.