Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/VerlG - VerlagsG/
Dokument
§ 7 VerlG
Gesetz über das Verlagsrecht
Gesetz über das Verlagsrecht
Bundesrecht
§ 7 VerlG
Gehen Abzüge unter, die der Verleger auf Lager hat, so darf er sie durch andere ersetzen; er hat vorher dem Verfasser Anzeige zu machen.
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140517,8
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140517,8
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.