Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2021,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2021/
Dokument
§ 3 ZZV SS 2021
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2021
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2021
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 3 ZZV SS 2021
Die nach der Anlage 1 verfügbaren Studienplätze werden von der Stiftung für Hochschulzulassung im Zentralen Vergabeverfahren gemäß dem Kapitel 2 Abschnitt 2 der Vergabeverordnung NRW vom 13. November 2020 (GV. NRW. S. 1060) vergeben. Die nach den Anlagen 2 und 3 verfügbaren Studienplätze werden von der jeweiligen Hochschule gemäß dem Kapitel 2 Abschnitt 3 der Vergabeverordnung NRW vergeben, soweit in der Vergabeverordnung NRW nichts anderes bestimmt ist.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2021,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2021/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9745099,4
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9745099,4
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.