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Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: APO-GOSt
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)

Vom 5. Oktober 1998 (GV. NRW. S. 594)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. März 2023 (GV. NRW. S. 217)

Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses verordnet:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Teil  
Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe  
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich, Ziel und Gliederung des Bildungsganges1
Dauer des Bildungsganges2
Aufnahmevoraussetzungen3
Auslandsaufenthalte4
Information, Beratung und Dokumentation der Schullaufbahnen; Zeugnisse5
2. Abschnitt  
  
Bestimmungen für den Unterricht  
  
Grundstruktur der Unterrichtsorganisation und allgemeine Belegungsbedingungen6
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer7
Einführungsphase8
Versetzung in die Qualifikationsphase9
Nachprüfung10
Qualifikationsphase11
Wahl der Abiturfächer12
  
3. Abschnitt  
Leistungsbewertung  
  
Grundsätze der Leistungsbewertung, Nachteilsausgleich13
Beurteilungsbereich "Klausuren" und "Projekte"14
Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit"15
Notenstufen und Punkte16
Besondere Lernleistung17
Bescheinigung über die Schullaufbahn, Abgangszeugnisse, Konferenzen in der Qualifikationsphase18
Rücktritt und Wiederholung19
  
Zweiter Teil  
Ordnung der Abiturprüfung  
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Zweck der Prüfung20
Ort, Zeit und Gliederung der Prüfung21
Prüfungsanforderungen22
Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis23
Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten24
  
2. Abschnitt  
Prüfungsausschüsse  
  
Zentraler Abiturausschuss25
Fachprüfungsausschüsse26
Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste27
  
3. Abschnitt  
Gesamtqualifikation  
  
Anrechnung der Kurse für die Gesamtqualifikation28
Gesamtqualifikation29
  
4. Abschnitt  
Zulassung zur Abiturprüfung, Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung  
  
Zulassung zur Abiturprüfung30
Verfahren bei Nichtzulassung31
Fächer der schriftlichen Prüfung32
Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung33
Beurteilung der schriftlichen Arbeiten34
Fächer der mündlichen Prüfung35
Mündliche Prüfung im ersten bis dritten Abiturfach36
Verfahren bei der mündlichen Prüfung37
Gestaltung der mündlichen Prüfung38
  
5. Abschnitt  
Abschluss der Abiturprüfung  
  
Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife39
Weitere Berechtigungen und Abschlüsse40
Fachhochschulreife (schulischer Teil)40a
Wiederholung der Abiturprüfung41
  
6. Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Niederschriften42
Widerspruch und Akteneinsicht43
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/APO-GOSt,NW - Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gymnasiale Oberstufe/
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