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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SolZG - Solidaritätszuschlaggesetz/
Dokument
§ 1 SolZG
Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG)
Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG)
Bundesrecht
§ 1 SolZG – Erhebung eines Solidaritätszuschlags
Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/SolZG - Solidaritätszuschlaggesetz/
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