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Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürBKG
Gliederungs-Nr.: 2131-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
(Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThürBKG -)

In der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2024 (GVBl. S. 14)

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Zweck und Anwendungsbereich, Aufgabenträger, Landesbeirat  
  
Zweck und Anwendungsbereich1
Aufgabenträger2
Aufgaben der Gemeinden im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe3
Gegenseitige Hilfe4
Brandschutzverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen5
Aufgaben der Landkreise im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz6
Aufgaben des Landes im Brandschutz, in der Allgemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz7
Alarmierung7a
Landesbeirat für Brandschutz, Allgemeine Hilfe und Katastrophenschutz8
  
Zweiter Abschnitt  
Brandschutz und Allgemeine Hilfe  
  
Erster Unterabschnitt  
Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe  
  
Mitwirkung und Aufgaben der Feuerwehren9
Aufstellung der Gemeindefeuerwehren10
Jugendfeuerwehren11
Hauptamtliche Feuerwehrangehörige12
Aufnahme, Heranziehung, Verpflichtung und Entpflichtung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen13
Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen14
Zusätzliche Altersversorgung14a
Leitung der Gemeindefeuerwehr15
Führungs- und Fachkräfte des Landkreises16
Werkfeuerwehr17
  
Zweiter Unterabschnitt  
Andere Hilfsorganisationen in der Allgemeinen Hilfe  
  
Mitwirkung und Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen18
Rechtsstellung der Mitglieder der anderen Hilfsorganisationen19
  
Dritter Unterabschnitt  
Vorbeugender Gefahrenschutz  
  
Zuständigkeiten20
Gefahrenverhütungsschau21
Brandsicherheitswache22
  
Vierter Unterabschnitt  
Einsatzleitung  
  
Gesamteinsatzleitung23
Einsatzleitung24
  
Dritter Abschnitt  
Katastrophenschutz  
  
Erster Unterabschnitt  
Organisation des Katastrophenschutzes  
  
Begriff der Katastrophe25
Katastrophenschutzbehörden26
Zuständigkeiten27
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes28
Helfer im Katastrophenschutz, Rechtsstellung29
  
Zweiter Unterabschnitt  
Maßnahmen im Katastrophenschutz  
  
Befugnisse30
Vorbereitende Maßnahmen31
Katastrophenschutzübungen32
Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen33
Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls34
Einsatzleitung35
  
Vierter Abschnitt  
Gesundheitsbereich  
  
Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich36
Besondere Pflichten von Angehörigen der Gesundheitsberufe37
  
Fünfter Abschnitt  
Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung  
  
Verhütung von Gefahren38
Gefahrenmeldung39
Hilfeleistungspflichten40
Vorsorgepflichten der Eigentümer, Besitzer und Betreiber baulicher Anlagen mit erhöhtem Gefahrenpotential41
Duldungspflichten der Eigentümer und Besitzer von Grundstücken42
Entschädigung43
  
Sechster Abschnitt  
Kosten  
  
Kostentragung, Zuwendungen des Landes44
Katastrophenschutzfonds45
Feuerschutzsteuer46
Kosten der privaten Hilfsorganisationen und der anderen privaten Organisationen, Zuwendungen des Landes47
Kostenersatz48
  
Siebenter Abschnitt  
Ergänzende Bestimmungen  
  
Aus- und Fortbildungseinrichtungen49
Ordnungswidrigkeiten50
Übungen an Sonn- und Feiertagen51
Einschränkung von Grundrechten52
Aufsicht53
Ausschluss der Unterstellung unter polizeiliche und militärische Dienststellen53a
Verkehrsregelung durch die Feuerwehr53b
  
Achter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussbestimmungen  
  
Ermächtigungen54
Zuständigkeiten55
Übergangsbestimmungen56
Gleichstellungsbestimmung57
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürBKG,TH - Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz/
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