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Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen (Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: VOFF NRW
Gliederungs-Nr.: 213
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über das Ehrenamt in den Freiwilligen Feuerwehren im Land Nordrhein-Westfalen
(Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW)

Vom 9. Mai 2017 (GV. NRW. S. 582)

Auf Grund des § 56 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886) wird folgende Verordnung erlassen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeines  
  
Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr1
  
Teil 2  
Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr  
  
Zuständigkeit und Grundsätze der Aufnahme2
Dienst und Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr außerhalb des Wohnortes3
Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren4
Mitwirkung in anderen Organisationen5
Probezeit6
Mitgliedsakte7
  
Teil 3  
Verwendung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr  
  
Aufnahme in die Einsatzabteilung8
Ausscheiden aus der Einsatzabteilung und Eintritt in die Ehrenabteilung9
Unterstützungsabteilung10
Kinder- und Jugendfeuerwehr11
  
Teil 4  
Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr  
  
Pflichten der Mitgliedschaft12
Fortbildung und Personalentwicklung13
Dienstgrade und Beförderungen14
Beurlaubung15
  
Teil 5  
Funktionen und Inkompatibilitäten  
  
Funktionen im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr16
Kommissarische Übertragung von Funktionen17
Qualifikation für Führungs- und Aufsichtsfunktionen18
Mehrfachfunktionen19
  
Teil 6  
Disziplinarverfahren  
  
Disziplinarbefugnis20
Dienstvergehen21
Disziplinarmaßnahmen22
Verfahren23
  
Teil 7  
Ausscheiden, Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Ausscheiden aus der Freiwilligen Feuerwehr24
Übergangsvorschriften25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten26
  
Anlagen  
  
Dienstgrade der Freiwilligen FeuerwehrAnlage 1
Dienstgrade der FeuerwehrmusikAnlage 2


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VOFF NRW,NW - Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr/
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