Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 3 MaßstG
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG)
Bundesrecht

Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen

Titel: Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: MaßstG
Gliederungs-Nr.: 603-11
Normtyp: Gesetz

§ 3 MaßstG – Sicherung des Eigenbehalts

Von Mehr- oder Mindereinnahmen gegenüber den länderdurchschnittlichen Einnahmen sowie von überdurchschnittlichen Mehreinnahmen oder unterdurchschnittlichen Mindereinnahmen je Einwohner gegenüber dem Vorjahr muss dem betreffenden Land ein Eigenbehalt verbleiben.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MaßstG - Maßstäbegesetz/§§ 1 - 3, Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.