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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MaßstG - Maßstäbegesetz/§§ 1 - 3, Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen/
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§ 3 MaßstG
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG)
Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzkraftausgleich sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG)
Bundesrecht
Abschnitt 1 – Allgemeine Bestimmungen
§ 3 MaßstG – Sicherung des Eigenbehalts
Von Mehr- oder Mindereinnahmen gegenüber den länderdurchschnittlichen Einnahmen sowie von überdurchschnittlichen Mehreinnahmen oder unterdurchschnittlichen Mindereinnahmen je Einwohner gegenüber dem Vorjahr muss dem betreffenden Land ein Eigenbehalt verbleiben.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/MaßstG - Maßstäbegesetz/§§ 1 - 3, Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen/
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