Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HeimG - HeimG/
Dokument
§ 24 HeimG
Heimgesetz
Heimgesetz
Bundesrecht
§ 24 HeimG – Anwendbarkeit der Gewerbeordnung
Auf die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegenden Heime, die gewerblich betrieben werden, finden die Vorschriften der Gewerbeordnung Anwendung, soweit nicht dieses Gesetz besondere Bestimmungen enthält.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/HeimG - HeimG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139707,25
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139707,25