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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2023,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2023/
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§ 5 ZZV SS 2023
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2023
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2023
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 5 ZZV SS 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2023,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2023/
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