Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EGStGB - Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Art. 30 - 287, Fünfter Abschnitt - Anpassung weiterer Bundesgesetze/Art. 36 - 93, Zweiter Titel - Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung/
Dokument
Art. 62 EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)
Bundesrecht
Fünfter Abschnitt – Anpassung weiterer Bundesgesetze → Zweiter Titel – Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung
Art. 62 EGStGB – Weingesetz
Das Weingesetz vom 14. Juli 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 893), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Weingesetzes vom 28. März 1973 (Bundesgesetzbl. I S. 241), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 67 Abs. 1 werden die Worte "und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen" durch die Worte "oder mit Geldstrafe" ersetzt.
- 2.
§ 68 wird aufgehoben.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/EGStGB - Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch/Art. 30 - 287, Fünfter Abschnitt - Anpassung weiterer Bundesgesetze/Art. 36 - 93, Zweiter Titel - Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet der Verwaltung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140525,65
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=140525,65
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.