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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BioAbfV - Bioabfallverordnung/
Dokument
§ 12a BioAbfV
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV)
Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV)
Bundesrecht
§ 12a BioAbfV – Elektronische Datenverarbeitung und -übermittlung
Die in dieser Verordnung vorgeschriebenen Dokumentationen und Nachweise können mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung erstellt und mit Zustimmung der zuständigen Behörde elektronisch oder in elektronischer Form vorgelegt oder übermittelt werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BioAbfV - Bioabfallverordnung/
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http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=139565,22
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