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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StPO - Strafprozessordnung/§§ 474 - 500, Achtes Buch - Schutz und Verwendung von Daten/§§ 496 - 499, Vierter Abschnitt - Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten/
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§ 499 StPO
Strafprozessordnung (StPO)
Strafprozessordnung (StPO)
Bundesrecht
Achtes Buch – Schutz und Verwendung von Daten → Vierter Abschnitt – Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten
§ 499 StPO – Löschung elektronischer Aktenkopien
Elektronische Aktenkopien sind unverzüglich zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
Zu § 499: Angefügt durch G vom 5. 7. 2017 (BGBl I S. 2208).
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StPO - Strafprozessordnung/§§ 474 - 500, Achtes Buch - Schutz und Verwendung von Daten/§§ 496 - 499, Vierter Abschnitt - Schutz personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte; Verwendung personenbezogener Daten aus elektronischen Akten/
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http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137462,722
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