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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StPO - Strafprozessordnung/§§ 407 - 448, Sechstes Buch - Besondere Arten des Verfahrens/§§ 444 - 448, Vierter Abschnitt - Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen/
Dokument
§ 447 StPO
Strafprozessordnung (StPO)
Strafprozessordnung (StPO)
Bundesrecht
Sechstes Buch – Besondere Arten des Verfahrens → Vierter Abschnitt – Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen
§ 447 StPO
(weggefallen)
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/StPO - Strafprozessordnung/§§ 407 - 448, Sechstes Buch - Besondere Arten des Verfahrens/§§ 444 - 448, Vierter Abschnitt - Verfahren bei Festsetzung von Geldbußen gegen juristische Personen und Personenvereinigungen/
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