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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2023,NW - Haushaltsgesetz 2023/§§ 23 - 24, Abschnitt 6 - Weitere Ermächtigungen/
Dokument
§ 23 HHG 2023
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Abschnitt 6 – Weitere Ermächtigungen
§ 23 HHG 2023 – Finanzhilfen zur Finanzierung schienengebundener Infrastrukturprojekte im Rheinischen Revier
Das für Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und mit der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Verkehr des Landtags
- 1.
im Rahmen der Realisierung von Schienenprojekten im Rheinischen Revier einen Vertrag über die grundsätzliche Regelung der Finanzierung mit dem Bund zu schließen sowie
- 2.
auf der Grundlage der entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen, eines hierauf basierenden Zuwendungsbescheides des Bundes und der unter Nummer 1 genannten vertraglichen Regelung Verpflichtungen für das Land bis zu 900 000 000 Euro einzugehen, sich ab 2025 an den Kosten der Schienen-Infrastrukturfinanzierung im Rahmen der sogenannten "Westspange" zu beteiligen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2023,NW - Haushaltsgesetz 2023/§§ 23 - 24, Abschnitt 6 - Weitere Ermächtigungen/
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