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§ 33 HHG 2023
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Abschnitt 10 – Besondere Regelungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine"

Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: HHG 2023,NW
Gliederungs-Nr.: 630
Normtyp: Gesetz

§ 33 HHG 2023

(frei)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/HHG 2023,NW - Haushaltsgesetz 2023/§§ 31 - 33, Abschnitt 10 - Besondere Regelungen im Zusammenhang mit dem Sondervermögen "Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine"/
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