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- § 9 AG-KJHG, Geltung der Landschaftsverbandsordnung anzeigen
- § 10 AG-KJHG, Zuständigkeit des Landesjugendhilfeausschusses anzeigen
- § 11 AG-KJHG, Stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses anzeigen
- § 12 AG-KJHG, Beratende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses anzeigen
- § 13 AG-KJHG, Verfahren des Landesjugendhilfeausschusses in Fällen äußerster ... anzeigen
- § 14 AG-KJHG, Unterausschüsse anzeigen
- § 15 AG-KJHG, Pflichtaufgaben der Landesjugendämter anzeigen
- § 15a AG-KJHG, Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise anzeigen
- § 16 AG-KJHG, Erteilung der Pflegeerlaubnis anzeigen
- § 17 AG-KJHG, Versagungsgründe anzeigen
- § 18 AG-KJHG, Rücknahme der Pflegeerlaubnis anzeigen
- § 19 AG-KJHG, Aufsicht anzeigen
- § 20 AG-KJHG, Anzeigepflicht anzeigen
- § 21 AG-KJHG, Erlaubnis und Untersagung des Betriebs einer Einrichtung anzeigen
- § 22 AG-KJHG, Sicherstellung des Schulunterrichts bei Gewährung von Hilfe zur... anzeigen
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