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Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO)
§ 1 KHSt-VO
Folgende Polizeipräsidien werden zu Kriminalhauptstellen bestimmt:
- 1.
das Polizeipräsidium Aachen für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Düren und Heinsberg,
- 2.
das Polizeipräsidium Bielefeld für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden- Lübbecke und Paderborn,
- 3.
das Polizeipräsidium Bochum für seinen Polizeibezirk,
- 4.
das Polizeipräsidium Bonn für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Kreises Euskirchen und des Rhein-Sieg-Kreises,
- 5.
das Polizeipräsidium Dortmund für seinen Polizeibezirk, den Polizeibezirk des Polizeipräsidiums Hamm und die Polizeibezirke des Hochsauerlandkreises und der Kreise Soest und Unna,
- 6.
das Polizeipräsidium Düsseldorf für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Kreises Mettmann und des Rhein-Kreises Neuss,
- 7.
das Polizeipräsidium Duisburg für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Kreises Wesel,
- 8.
das Polizeipräsidium Essen für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Polizeipräsidiums Oberhausen,
- 9.
das Polizeipräsidium Gelsenkirchen für seinen Polizeibezirk,
- 10.
das Polizeipräsidium Hagen für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Märkischen Kreises, der Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein,
- 11.
das Polizeipräsidium Köln für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke des Rhein-Erft-Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und des Oberbergischen Kreises,
- 12.
das Polizeipräsidium Krefeld für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Kreises Kleve,
- 13.
das Polizeipräsidium Mönchengladbach für seinen Polizeibezirk und den Polizeibezirk des Kreises Viersen,
- 14.
das Polizeipräsidium Münster für seinen Polizeibezirk und die Polizeibezirke der Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf,
- 15.
das Polizeipräsidium Recklinghausen für seinen Polizeibezirk,
- 16.
das Polizeipräsidium Wuppertal für seinen Polizeibezirk.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/KHSt-VO,NW - Kriminalhauptstellen-Verordnung/
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5815282,2