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§ 359 InsO
Insolvenzordnung (InsO)
Bundesrecht

Dreizehnter Teil – In-Kraft-Treten

Titel: Insolvenzordnung (InsO)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: InsO
Gliederungs-Nr.: 311-13
Normtyp: Gesetz

§ 359 InsO – Verweisung auf das Einführungsgesetz

Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/InsO - Insolvenzordnung/§ 359, Dreizehnter Teil - In-Kraft-Treten/
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