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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/InsO - Insolvenzordnung/§§ 80 - 147, Dritter Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens/§§ 103 - 128, Zweiter Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats/
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§ 119 InsO
Insolvenzordnung (InsO)
Insolvenzordnung (InsO)
Bundesrecht
Dritter Teil – Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens → Zweiter Abschnitt – Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats
§ 119 InsO – Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen
Vereinbarungen, durch die im Voraus die Anwendung der §§ 103 bis 118 ausgeschlossen oder beschränkt wird, sind unwirksam.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/InsO - Insolvenzordnung/§§ 80 - 147, Dritter Teil - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens/§§ 103 - 128, Zweiter Abschnitt - Erfüllung der Rechtsgeschäfte. Mitwirkung des Betriebsrats/
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